Moin,
ich möchte hier mal ein Thema aufgreifen, weil ich aus dem alten Forum noch weiß, dass sich einige Fachkundige hier "herumtreiben"!
Mir geht es zunächst einmal um die Baustellenbeschilderung in Schwerin. Die andere Beschilderung, welche m.E. auch oft nicht den Regeln entspricht, möchte ich zunächst einmal nicht betrachten.
Seit einiger Zeit wird ja in der Neumühler Straße das Baugebiet erschlossen und mittlerweile wird auch kräftig gebaut. Zunächst wurde die Baustelle mit VZ 123 (Arbeitsstelle) und kurz dahinter VZ 274-53 (zul. Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) beschildert. Ein VZ Ende der zul. Höchstgeschwindigkeit gab es nicht.
Die StVO sagt dazu in Anlage 2 bei den Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Code:
Zitat
Das Ende eines Streckenverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot
nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des
Streckenverbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das
Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist
und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte
Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen
278 bis 282.
Da ich Stadteinwärts nicht bis zum Obotritenring 30 fahren wollte, habe ich die Stadt darauf hingewiesen. Nach einer kurzen Diskussion wurde die Anordnung geändert und beide VZ wurden an einem Pfahl befestigt. Gestern Abend ist mir aber aufgefallen, dass es wiederum geändert wurde.
Vielleich sollte ich versuchen aufgrund des IFG MV Auskunft darüber zu erhalten, wer dafür verantwortlich zeichnet und warum die Anordnung wieder geändert wurde. Kann mir jemand einen kompetenten Ansprechpartner in der Stadt benennen, der sich dieser Sache annehmen würde oder kann sich jemand aus dem Forum der Sache annehmen, der einen guten Draht dort hin hat?
Vielleicht liege ich ja auch komplett falsch mit meiner Auslegung der StVO.
Danke und Gruß
RBwi
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