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Thema: Beschilderung von Baustellen

  1. #1
    RBwi ist offline Eingeborener
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    Standard Beschilderung von Baustellen

    Moin,

    ich möchte hier mal ein Thema aufgreifen, weil ich aus dem alten Forum noch weiß, dass sich einige Fachkundige hier "herumtreiben"!

    Mir geht es zunächst einmal um die Baustellenbeschilderung in Schwerin. Die andere Beschilderung, welche m.E. auch oft nicht den Regeln entspricht, möchte ich zunächst einmal nicht betrachten.

    Seit einiger Zeit wird ja in der Neumühler Straße das Baugebiet erschlossen und mittlerweile wird auch kräftig gebaut. Zunächst wurde die Baustelle mit VZ 123 (Arbeitsstelle) und kurz dahinter VZ 274-53 (zul. Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) beschildert. Ein VZ Ende der zul. Höchstgeschwindigkeit gab es nicht.

    Die StVO sagt dazu in Anlage 2 bei den Geschwindigkeitsbegrenzungen:
    Code:
     
    Zitat
    Das Ende eines Streckenverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot
    nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des
    Streckenverbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das
    Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist
    und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte
    Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen
    278 bis 282.
    Da ich Stadteinwärts nicht bis zum Obotritenring 30 fahren wollte, habe ich die Stadt darauf hingewiesen. Nach einer kurzen Diskussion wurde die Anordnung geändert und beide VZ wurden an einem Pfahl befestigt. Gestern Abend ist mir aber aufgefallen, dass es wiederum geändert wurde.

    Vielleich sollte ich versuchen aufgrund des IFG MV Auskunft darüber zu erhalten, wer dafür verantwortlich zeichnet und warum die Anordnung wieder geändert wurde. Kann mir jemand einen kompetenten Ansprechpartner in der Stadt benennen, der sich dieser Sache annehmen würde oder kann sich jemand aus dem Forum der Sache annehmen, der einen guten Draht dort hin hat?

    Vielleicht liege ich ja auch komplett falsch mit meiner Auslegung der StVO.

    Danke und Gruß

    RBwi

  2. #2
    The_Duke ist offline Administrator
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    ich habe da so das Gefühl, das da wieder eine Abzock-strecke zum blitzen aufgebaut werden soll. Wäre ja nicht das erste mal in SN.

  3. #3
    RBwi ist offline Eingeborener
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    Die Schilder sollen jetzt komplett entfernt worden sein.

  4. #4
    Bigflitzer ist offline Eingeborener
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    Ich gehe mal davon aus das Du aus Richtung Wittenförden zur Stadt möchtest. Eigentlich ist es doch ganz einfach. Örtlich würde auf Tempo 30 reduziert. Wenn die Örtlichkeit es wieder zulässt, weil die Baustelle zuende ist, hebt sich die 30 wieder auf und es gilt wieder 50. Das erkennen eines Baustellenendes sollte kein Problem sein. Es gibt für diese Baustelle einen Beschilderungsplan und eine Beschilderungsanordnung. Von dem Beschilderungsplan kann grundsätzlich abgewichen werden da er nur eine Grundlage ist. Man kann VZ hinzufügen aber auch weglassen welche dann in der Anordnung entgültig angeordnet werden. Diese einfach zu ändern ist nicht mehr möglich. Daher hat wohl jemand Schilder einfach zugestellt, die der verantwortliche Baustellenkontrolleur entfernen ließ.
    VG Michael

  5. #5
    RBwi ist offline Eingeborener
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    68

    Standard

    ja richtig. Dies gilt jedoch nur, wenn beide VZ an einem Pfahl angebracht sind. Dies war am Anfang nicht der Fall. Dann wurde es geändert und beide VZ zusammen angebracht. Die Tage wurde es aber wiederum zurückgeändert. Keine Ahnung warum.

    Den Sinn und Zweck habe ich natürlich von Anfang an verstanden.

    Nunmehr wurde alles entfernt, was richtig und konsequent ist. Zum einen war es keine Baustelle, allenfalls eine Baustellenausfahrt und zum anderen war es eben falsch beschildert.

    Auf Hinweis der PD Schwerin hat man heute die Anordnung aufgehoben.

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