Bei einer Seebestattung gilt das gleiche wie für die Einäscherung, es muß eine Willenserklärung vorliegen. Sollte so eine Erklärung nicht vorliegen, dann können und müssen die Angehörigen beim Bestatter diese Willenserklärung stellvertretend für den Verstorbenen erklären. Außerdem muß nachgewiesen werden das der Verstorbene in besonderer Weise mit der See verbunden war.
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Auf der Seite findest du auch einen Link zum Downloaden einer Willenserklärung.
Dawn77
Geändert von Dawn77 (10.08.2010 um 17:23 Uhr)
Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!
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